Ende der Kabel-TV-Umlage

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs hatte der Bundestag im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) Ende 2021 beschlossen (wir haben berichtet). Daraus ergeben sich für Eigentümerinnen und Eigentümer diverse Konsequenzen für die Ausstattung von Gebäuden mit Glasfaser, die mögliche Errichtung einer SAT-Anlage, den Abschluss von Versorgungsverträgen sowie die Beschlussfassung dazu innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Alle Details sind in der Handlungsempfehlung des VDIV dargestellt.

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